Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Aufwendungen für Qualifikation in einem nicht ausgeübten Beruf

Aufwendungen für eine höhere Qualifikation in einem nicht ausgeübten Beruf sind keine Fortbildungskosten.

Machen Sie Aufwendungen für eine höhere Qualifikation in einem nicht ausgeübten Beruf geltend, so sind diese Aufwendungen keine Fortbildungskosten und damit nicht als Werbungskosten berücksichtigungsfähig. Fortbildungskosten sind nicht deshalb nicht gegeben, weil die Zusatzqualifikation für Ihren ausgeübten Beruf nicht notwendig sind. Ihre Aufwendungen können Sie allerdings als Sonderausgaben geltend machen.


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