Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Abfindung von Unterhaltsansprüchen per Einmalzahlung
Eine einmalige Kapitalabfindung für die Unterhaltsansprüche des Expartners ist steuerlich ungünstig.
Die Unterhaltsansprüche des zukünftigen Expartners mit einer Einmalzahlung abzufinden, mag helfen, unter die gescheiterte Ehe einen Schlussstrich zu ziehen. Doch steuerlich ist die Abfindung keine gute Idee, denn auch wenn in ihr eigentlich die Unterhaltsansprüche vieler Jahre gebündelt sind, darf sie trotzdem nur im Rahmen der gesetzlichen Jahreshöchstbeträge steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
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