Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Einkünftezurechnung bei Ehegatten

Einkünfte aus Immobilien werden Eheleuten entsprechend der Eigentumsverhältnisse zugerechnet.

Sind Eheleute je zur Hälfte an einer vermieteten Immobilie beteiligt, dann sind ihnen auch in diesem Verhältnis die Einkünfte zuzurechnen. Dabei spielt es weder eine Rolle, ob nur ein Ehepartner die gesamten Aufwendungen getragen hat, noch ob nur einer von beiden die Mietverträge mit den Mietern abgeschlossen hat. Die gemeinschaftliche Vermieterstellung orientiert sich vielmehr an den zivilrechtlichen Beteiligungsverhältnissen. Diesen Verhältnissen ist auch steuerlich für die Einkünfteverteilung zu folgen, solange die Eheleute keine abweichende gemeinschaftsbedingte Vereinbarung getroffen haben.


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