Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Kein Kindergeld bei Studium und Zivildienst
Leistet Ihr Kind neben dem Studium seinen Zivildienst ab, dann haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld.
Das Finanzgericht Münster urteilte, dass Sie keinen Anspruch auf Kindergeld haben, wenn Ihr Sohn neben seinem Studium auch den Zivildienst ableistet (Aktenzeichen: 14 K 458/00 Kg). Begründet wird dies damit, dass Ihr Sohn in dieser Zeit gerade nicht für seinen Beruf ausgebildet wird. Während des Zivildienstes entsteht den Eltern kein nennenswerter Aufwand, der Ihre steuerliche Leistungsfähigkeit mindert. Zudem wird Ihr Sohn für den Zivildienst entschädigt.
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