Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Sporadischer Aufenthalt reicht nicht für Lebensmittelpunkt

Ein sporadischer beruflich bedingter Aufenthalt an einem Ort begründet noch keinen separaten Lebensmittelpunkt für eine doppelte Haushaltsführung.

Der für eine doppelte Haushaltsführung notwendige Lebensmittelpunkt an einem anderen als dem Beschäftigungsort setzt einen Haupthausstand voraus. Hält sich der Arbeitnehmer aber nur noch sporadisch tagsüber aus beruflichen Gründen an diesem Ort auf, dann ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.


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