Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Gebühren für verbindliche Auskünfte
Gebühren für verbindliche Auskünfte des Finanzamts zur Gewerbesteuer sind ab diesem Jahr nicht mehr als Betriebsausgaben abziehbar.
Seit rund 18 Monaten verlangen die Finanzbehörden Gebühren für die Erteilung verbindlicher Auskünfte. Als steuerliche Nebenleistungen sind diese Gebühren nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie sich auf nicht abziehbare Steuern beziehen. Da die Gewerbesteuer durch die Unternehmenssteuerreform 2008 ab diesem Jahr keine abzugsfähige Steuer mehr ist, sind auch die damit verbundenen Gebühren für verbindliche Auskünfte nicht mehr als Betriebsausgaben abzugsfähig.
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