Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Umsatzsteuer auf Honorarberatung eines Versicherungsmaklers

Die Beratung gegen Honorar durch einen Versicherungsmakler ist, anders als die eigentliche Maklerleistung, nicht umsatzsteuerfrei.

Führt ein Versicherungsmakler Beratungen gegen Honorar durch, dann gehört dies nicht zu den berufstypischen Tätigkeiten, sondern entspricht eher einer Rechtsberatung durch Rechtsanwälte. Entsprechend ist diese Honorarberatung im Gegensatz zu den typischen Maklertätigkeiten auch nicht umsatzsteuerfrei. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Rheinland in einer Kurzinformation hin.


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