Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Mediationsverfahren ist kein Teil abzugsfähiger Scheidungskosten
Nachdem der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert hat, lässt die Finanzverwaltung Mediationskosten generell nicht mehr als Scheidungskosten zum Steuerabzug zu.
Früher waren die Kosten eines Mediationsverfahrens als Ehescheidungskosten anerkannt und damit als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Voraussetzung war aber, dass das Ergebnis der Mediation in einem notariell beglaubigten Vertrag festgehalten und die Ehe nach dem Mediationsverfahren geschieden wird. Das hat sich geändert; nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs lässt die Finanzverwaltung Mediationskosten generell nicht mehr zum Abzug zu.
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