Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Kindergeldschädliche Einkünfte des Kindes
Der Bundesfinanzhof hat eine Reihe von Ausgaben genannt, die nicht die kindergeldschädlichen Einkünfte des Kindes mindern.
Seit das Bundesverfassungsgericht Anfang 2005 entschieden hat, dass die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung die kindergeldschädlichen Einkünfte eines Kindes mindern, gibt es immer wieder Streit darum, welche sonstigen Ausgaben ebenfalls die Einkünfte mindern. Der Bundesfinanzhof hatte 2006 die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung gleichgestellt und ebenfalls zum Abzug zugelassen.

Jetzt hat der Bundesfinanzhof erneut entschieden und festgestellt, dass dies nicht für die Versicherungsbeiträge zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung oder einer Kfz-Haftpflichtversicherung gilt. Beide Ausgaben seien nicht unvermeidbar, weil sie über die Mindestvorsorge hinausgingen. Auch einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer mindert nicht die kindergeldschädlichen Einkünfte. Abgesehen davon, dass zuviel bezahlte Lohnsteuer später wieder erstattet wird, müsste die erstattete Lohnsteuer sonst auch im Jahr der Erstattung als Einkünfte des Kindes erfasst werden.
Noch ist beim Bundesfinanzhof die Revision eines Urteils des Finanzgerichts München anhängig. Dieses hatte ausdrücklich die Kürzung der Einkünfte des Kindes um einbehaltene Kapitalertragsteuer und Lohnsteuer bejaht. Wie bei den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen handelt es sich auch bei der Lohnsteuer und der Kapitalertragsteuer um Beträge, die von Gesetzes wegen dem Kind oder dessen Eltern nicht verfügbar sind und deshalb keine Entlastung bei den Eltern bewirken können, meint das Gericht. Doch angesichts des eingangs geschilderten Urteils ist davon auszugehen, dass der Bundesfinanzhof dieses Urteil wieder kassieren wird.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

