Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Durchlaufende Posten bei Rechtsanwälten und Notaren
Immer wieder gibt es Zweifelsfragen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung durchlaufender Posten bei Rechtsanwälten und Notaren.
Die von Rechtsanwälten und Notaren verauslagten Gebühren werden bei der Weiterberechnung an den Mandanten häufig nicht der Umsatzsteuer unterworfen. Dies ist nur zulässig, wenn es sich um durchlaufende Posten handelt. Ansonsten liegt ein Auslagenersatz vor, der zum Entgelt der steuerpflichtigen Anwalts- bzw. Notarleistung zählt.
Ein durchlaufender Posten setzt voraus, dass der Anwalt oder Notar lediglich als Mittelsperson im Zahlungsverkehr fungiert, aber eigentlich der Mandant zur Zahlung verpflichtet ist. Dies ist beispielsweise bei Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz der Fall, weil Gebührenschuldner nicht der Anwalt, sondern der Mandant ist. Grundbuchabrufgebühren, Kosten für den Aktenversand, Grundbuch- und Handelsregisterauszüge und Ähnliches sind dagegen umsatzsteuerpflichtiger Auslagenersatz.
Die Verfügung geht auf einen Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zurück, daher ist bei zukünftigen Außenprüfungen von einer verstärkten Kontrolle in diesem Bereich auszugehen.
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