Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Arbeitgeberbeiträge zum Pensionsfonds als Arbeitslohn

Beiträge des Arbeitgebers zu einem Pensionsfonds sind zumindest dann steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer hierdurch einen eigenen Anspruch gegen den Fonds erwirbt.

Arbeitnehmer müssen die Beiträge ihres Arbeitgebers zu einem Pensionsfonds als laufenden Arbeitslohn versteuern, wenn sie hierdurch einen eigenen Rechtsanspruch gegenüber dem Fonds erwerben. Dabei ist es nach Ansicht der Richter am Bundesfinanzhof unschädlich, dass der Leistungsanspruch erst nach Ablauf einer vereinbarten oder vorgegebenen Dienstzeit entstehen wird. Ebenso steht es nach der Urteilsbegründung der Annahme von steuerpflichtigem Arbeitslohn nicht entgegen, dass die Ansprüche unter einem Abtretungs- und Verpfändungsverbot stehen. Selbst dann, wenn der Anspruch bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis verfällt, ist zunächst von einem Lohnbestandteil auszugehen.


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