Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Deutschkurs ist Teil der privaten Lebensführung

Auch wenn gute Deutschkenntnisse für den Beruf zwingend notwendig sind, sind die Kosten für einen Deutschkurs trotzdem nicht steuerlich abziehbar.

Aufwendungen eines in Deutschland lebenden Ausländers für das Erlernen der deutschen Sprache gehören zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung, auch wenn ausreichende Deutschkenntnisse für einen angestrebten Ausbildungsplatz förderlich sind. Die in den Deutschkursen erworbenen Sprachkenntnisse gewährleisten die soziale Integration des Ausländers im privaten Alltag und ermöglichen eine erfolgreiche Kommunikation im engeren privaten Umfeld. Der Besuch der Deutschkurse erleichtert damit in erheblicher Weise die Lebensführung in Deutschland und hat somit einen großen privaten Nutzen. Entsprechend dürfen die Aufwendungen nicht als Werbungskosten abgezogen werden.


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