Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Detektivkosten sind keine außergewöhnliche Belastung
Kosten für einen Privatdetektiv sind keine außergewöhnliche Belastung, wenn dadurch lediglich eine Unterhaltsverpflichtung abgewehrt werden soll.
Wer einen Privatdetektiv beauftragt, den Exgatten zu beschatten, um so einer Unterhaltsverpflichtung zu entgehen, kann die anfallenden Kosten nicht steuerlich geltend machen. Die Detektivkosten stehen nicht mit dem Scheidungsverfahren in Zusammenhang, sind somit nicht zwangsläufig entstanden und damit auch nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Da bereits die Rechtsanwaltskosten für ein Unterhaltsverfahren nicht absetzbar sind, kann für die Kosten eines Privatdetektivs nichts anderes gelten.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

