Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Rabattgewährung beim Neuwagenkauf

Die verdeckte Rabattgewährung durch überhöhte Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens wirkt sich nicht immer auf die Bemessungsgrundlage der Vermittlungsleistung aus.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat zur Frage, ob die verdeckte Rabattgewährung beim Neuwagenkauf durch überhöhte Inzahlungnahme des Altfahrzeugs zu einer Entgeltminderung führen kann, Stellung genommen: Ist die konkrete Höhe des Aufschlags nicht vereinbart und nachgewiesen, ist der verdeckte Preisnachlass nicht dem Neuwagengeschäft zuzuordnen. Vielmehr ist beim Weiterverkauf des Altfahrzeugs im Rahmen der Differenzbesteuerung der überhöhte Inzahlungsnahmepreis als Einkaufspreis anzusetzen.

Eine Minderung der Bemessungsgrundlage der Vermittlungsleistung scheidet aus, da sich der Aufschlag bei der Ermittlung der Differenz bereits mindernd auswirkt. Sofern die konkrete Höhe des Aufschlags im Kaufvertrag jedoch vereinbart und dem Finanzamt nachgewiesen wird, kann der Vermittler, der den Preisnachlass gewährt hat, in diesem Fall eine Änderung der Bemessungsgrundlage seiner Vermittlungsleistung geltend machen.


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