Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Kindergeld für Ausländer mit Duldungsstatus
Ausländer, die nur geduldet sind, haben keinen Anspruch auf Kindergeld, meint der Bundesfinanzhof. Das Finanzgericht Köln hat aber noch verfassungsrechtliche Bedenken.
Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass Ausländer, solange sie nur geduldet sind, keinen Anspruch auf Kindergeld haben und betrachtet dies als mit dem Grundgesetz und dem EU-Recht vereinbar. Das Finanzgericht Köln dagegen hält die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für verfassungswidrig, da sie zu einer Schlechterstellung bestimmter Ausländer gegenüber Deutschen und anderen Ausländern führt. Diese Ungleichbehandlung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Die Richter haben daher die anhängigen Verfahren ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet, um klären zu lassen, ob diese Vorschrift verfassungskonform ist.
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