Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Mediationsverfahren ist steuerlich absetzbar
Aufwendungen für ein Mediationsverfahren im Rahmen einer Ehescheidung sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.
In einem Erlass hat das Finanzministerium von Niedersachsen darauf hingewiesen, dass die Aufwendungen für ein Mediationsverfahren im Rahmen einer Ehescheidung als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind.
Das Mediationsverfahren ist ein Verfahren, das die Regelung psychosozialer und rechtlicher Probleme ermöglicht. Die Regelungen werden selbstbestimmt und einvernehmlich getroffen. Besonders häufig kommt das Mediationsverfahren bei Trennung und Scheidung von Ehegatten zur Anwendung. Dabei werden Scheidungsfolgeregelungen vorab in einem außergerichtlichen Vergleich durch die Ehegatten vereinbart.
Das Ergebnis der Mediation, die konkreten Vereinbarungen, werden in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten und in der Regel notariell beurkundet. Diese notariell beurkundeten Vereinbarungen können dann als Grundlage für die gerichtliche Ehescheidung herangezogen werden. Das hat zur Folge, dass anwaltliche Auseinandersetzungen im Scheidungsverfahren vor Gericht vermieden werden können.
Wenn das Ergebnis der Mediation in einem notariell beglaubigten Vertrag festgehalten und die Ehe nach dem Mediationsverfahren tatsächlich geschieden wird, sind daher die Kosten eines Mediationsverfahrens als Ehescheidungskosten und damit als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen.
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