Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Preisnachlässe durch Verkaufsagenten

Die Finanzverwaltung folgt der Rechtsprechung was die teilweise Provisionsweiterleitung durch Verkaufsagenten an den Käufer betrifft.

Die Finanzverwaltung hat sich in Hinsicht auf die teilweise Weiterleitung der Provision an die Kunden der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angeschlossen und wertet die Weiterleitung als Entgeltminderung bei den Provisionserlösen. Gemäß einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums ist diese Praxis für alle Vermittler und Verkaufsagenten anzuwenden. Sie betrifft neben Reisebüros auch Kommunikations-Shops, Auktionshäuser, Fahrzeugniederlassungen, sowie alle Handelsvertreter, die ihren Kunden mit eigenen Preiszugeständnissen zusätzliche Anreize gewähren wollen. Der Endverbraucher wird durch diese neue Praxis nur mit der Umsatzsteuer belastet, die sich aus dem von ihm nach Abzug der erlangten Provisionsbeteiligung gezahlten Preis ergibt.


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