Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Rückstellung für Jubiläumsleistungen

Eine Rückstellung für Jubiläumsleistungen kann auch dann gebildet werden, wenn sich der Dienstberechtigte nicht rechtsverbindlich, unwiderruflich und vorbehaltlos zu der Leistung verpflichtet hat.

Die Bildung einer Rückstellung für Jubiläumsleistungen setzt nicht voraus, dass sich der Arbeitgeber rechtsverbindlich, unwiderruflich und vorbehaltlos zu der Leistung verpflichtet hat. In dem entschiedenen Fall wurde eine Rückstellung von der Finanzverwaltung für unzulässig eingestuft, weil in der Betriebsvereinbarung ausdrücklich erwähnt war, dass es sich um jederzeit widerrufliche Leistungen handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Der Bundesfinanzhof hingegen verlangt im Hinblick auf den Wortlaut des Gesetzes lediglich Schriftform.


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