Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Zinssenkung für Kredite im Rahmen des ERP-Programms

Mit Wirkung vom 10.1.2001 wurden die Zinsen für alle neu zugesagten ERP-Förderkredite gesenkt.

Ab dem 10.1.2001 werden die Zinsen für alle neu zugesagten ERP-Förderkredite um 0,25 % ermäßigt. Der ERP-Regelzinssatz beträgt dann nur noch 5,5 %. Für die neuen Länder und Berlin gelten weiterhin Sonderbedingungen. Hier beträgt der aktuelle Zinssatz in Zukunft nur noch 5 % bei hundertprozentiger Auszahlung.

Im ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm beläuft sich der Zinssatz im ersten und zweiten Jahr auf 0 %, im dritten Jahr auf 3 %, im vierten Jahr auf 4 % und im fünften Jahr auf 5 %. Eine deutliche Zinssenkung wird hier für den Zeitraum ab dem 6. bis einschließlich 10. Jahr vorgenommen. Die Zinsen werden hier auf 6,25 % in den neuen Ländern und Berlin bzw. 6,75 % in den alten Ländern gesenkt.


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