Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Vorsteuerabzugs bei Kleinbetragsrechnungen
Der Vorsteuerabzug bei Kleinbetragsrechnungen ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Unternehmer nicht exakt oder gar nicht bezeichnet wird.
Bei Rechnungen über Kleinbeträge bis 200 DM wie zum Beispiel Taxiquittungen ist wie bei Fahrausweisen die Bezeichnung des Leistungsempfängers nicht vorgesehen. Daraus folgt jedoch nicht, dass jeweils im Einzelfall zu prüfen ist, ob der Unternehmer Leistungsempfänger gewesen ist. Vielmehr kann der Vorsteuerabzug aus Kleinbetragsrechnungen auch dann gewährt werden, wenn darin der Unternehmer nicht oder nicht exakt bezeichnet wird. Diese Regelung gilt sowohl für den Vorsteuerabzug im allgemeinen Besteuerungsverfahren, als auch im Vorsteuer-Vergütungsverfahren.
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