Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Geldwerter Vorteil aus Arbeitgeberdarlehen
Ein Arbeitgeberdarlehen zu Marktkonditionen ist kein geldwerter Vorteil.
Gewähren Sie Ihrem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt dieser keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil, da der Arbeitnehmer mit der Kapitalnutzung nicht mehr als das erhält, was er für dasselbe Entgelt, also die gleichen Zinsen, auch von Dritten hätte erlangen können. Ohne Vorteil fehlt es jedoch an einer objektiven Bereicherung des Arbeitnehmers. Für die Frage der Marktüblichkeit ist auf den Zinssatz für vergleichbare Darlehen abzustellen, die Banken ihren Kunden gewähren.
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