Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Ansparrücklage ist kein schädliches Einkommen

Die Ansparrücklage gilt bei der Einkommensgrenze für das Kindergeld nicht als schädliches Einkommen.

Eine in der Einnahmeüberschussrechnung eines berücksichtigungsfähigen Kindes als Betriebsausgabe abgezogene Ansparrücklage stellt keinen bei der Ermittlung der schädlichen Einkommensgrenze hinzuzurechnenden Bezug dar. Das Finanzgericht Düsseldorf begründet seine Auffassung damit, dass die Ansparrücklage keine Einnahme in Geld oder Geldeswert ist, die im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkünfteermittlung erfasst wird. Zudem dient sie ihrem Zweck nach nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts oder der Berufsausbildung.


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