Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Aktivierung von Forderungen
Der Anspruch aus einer Rückdeckungsversicherung ist am Abschlussstichtag mit dem nachgewiesenen Deckungskapital zu aktivieren.
Eine Forderung ist zu aktivieren, wenn sie am Abschlussstichtag entweder rechtlich entstanden ist oder die für ihre Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt wurden und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann. Für eine Rückdeckungsversicherung bedeutet das, dass der Anspruch aus der Versicherung am Abschlussstichtag mit dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital zu aktivieren ist. Dieses setzt sich zusammen aus den Sparanteilen aus den Versicherungsprämien und deren rechnungsmäßiger Verzinsung.
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