Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Ausländische Saisonarbeitnehmer haben keinen Kindergeldanspruch

Auch ohne expliziten Ablehnungsbescheid der Familienkasse haben ausländische Saison- und Werkvertragsarbeitnehmer keinen Anspruch auf Kindergeld.

Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat darauf hingewiesen, dass ausländischen Saison- und Werkvertragsarbeitnehmern und Arbeitnehmern, die zu vorübergehenden Dienstleistungen nach Deutschland entsandt sind, kein Kindergeldanspruch zusteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Staatsangehörige aus dem EU-Ausland oder aus Drittstaaten handelt. Für den Nachweis dieser Rechtslage ist nicht zwingend ein förmlicher Ablehnungsbescheid der Familienkasse anzufordern. Es genügt die von der Bundesagentur für Arbeit zu erteilende Arbeitserlaubnis, aus der sich die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis ergibt.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.