Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Private Mitbenutzung eines häuslichen Arbeitszimmers
Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer, das auch teilweise privat genutzt wird, sind prinzipiell nicht abziehbar.
Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50% der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit beträgt oder wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dienen die Aufwendungen sowohl dem Beruf als auch der privaten Lebensführung, sind sie wegen des geltenden Aufteilungs- und Abzugsverbots grundsätzlich insgesamt nicht abziehbar. Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn das Hineinspielen privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist.
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