Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Ausgleichzahlung statt Versorgungsausgleich
Ausgleichszahlungen, die anstatt eines Versorgungsausgleichs geleistet werden, sind sofort als Werbungskosten abzugsfähig.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Ausgleichzahlungen, die ein zum Versorgungsausgleich verpflichteter Ehegatte aufgrund einer Vereinbarung an den anderen Ehegatten leistet, um Kürzungen seiner Versorgungsbezüge zu vermeiden, sofort als Werbungskosten abziehbar sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die entsprechende Vereinbarung erst im Rahmen der Scheidung getroffen haben oder bereits Jahre zuvor in einem Ehevertrag. Maßgeblich ist, dass die entsprechenden Ausgleichszahlungen geleistet werden, um sicher zu stellen, dass man nach der Pensionierung in den Genuss der ungekürzten Versorgungsbezüge kommt.
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