Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Lohnsteueranrufungsauskunft ist für das Finanzamt verbindlich
Erteilt das Finanzamt eine Lohnsteueranrufungsauskunft, dann ist es daran gebunden - selbst wenn die Auskunft falsch ist.
Der Arbeitgeber haftet für die richtige Abführung der Lohnsteuer. Ist er unsicher, wie eine Vorschrift über die Lohnsteuer anzuwenden ist, so kann er sein Betriebsstättenfinanzamt um Auskunft bitten. Diese Auskunft muss erteilt werden. Macht der Arbeitgeber von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, so kann er sich nicht auf einen entschuldbaren Rechtsirrtum berufen, sondern er muss im Wege der Arbeitgeberhaftung zahlen. Die erteilte Auskunft, selbst wenn sie falsch ist, bindet das Finanzamt.
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