Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Kosten für künstliche Befruchtung nicht abziehbar
Anders als Verheiratete können nicht verheiratete Frauen die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht steuerlich geltend machen.
Aufwendungen einer nicht verheirateten, in einer festen Partnerschaft lebenden Frau für künstliche Befruchtungen können nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden. Damit besteht ein Unterschied zu verheirateten Frauen, die diese Aufwendungen steuerlich geltend machen können. Der Bundesfinanzhof hat diesen Unterschied mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen gerechtfertigt: Während die Ehe den besonderen Schutz der Verfassung genießt, gilt dies für nichteheliche Lebensgemeinschaften eben nicht.
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