Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Minderwertausgleich bei Rückgabe von Leasing-Fahrzeugen
Die Wertminderungsentschädigung bei der Rückgabe eines Leasing-Fahrzeugs ist beim Leasinggeber ein umsatzsteuerpflichtiges Nutzungsentgelt.
Die Oberfinanzdirektion Koblenz weist darauf hin, dass die Wertminderungsentschädigung für die Beseitigung eines Unfallschadens durch den Leasinggeber als umsatzsteuerpflichtiges Nutzungsentgelt beim Leasinggeber einzustufen ist. Sie zieht damit die Schlussfolgerung aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass der unfallbedingte Minderwertausgleich bei einem Leasing-Fahrzeug kein Schadenersatz, sondern Teil des vertraglichen Erfüllungsanspruchs und damit Nutzungsentgelt ist.
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