Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Kontaktpflege mit dem Kind ist keine außergewöhnliche Belastung
Fahrtkosten für Besuche beim eigenen Kind sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Kosten, die Ihnen für Abholfahrten und Besuche bei Ihrem Kind entstehen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Die entsprechenden Aufwendungen für Kontaktpflege sind bereits durch das Kindergeld und den Kinderfreibetrag abgegolten und deshalb nicht mehr außergewöhnlich. Parallel zum Steuerrecht wird auch im Zivilrecht vertreten, dass Sie als Umgangsberechtigter die üblichen Kosten grundsätzlich selbst zu tragen haben.
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