Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Erstattungsberechtigung von zusammenveranlagten Eheleuten

Zusammenveranlagte Eheleute zahlen die Einkommensteuer regelmäßig als Gesamtschuldner.

Bei zusammenveranlagten Eheleuten kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass die Einkommensteuer beider Ehegatten als Gesamtschuldner gezahlt wird. Aus der Gesamtschuldnerschaft ergibt sich, dass beide Ehegatten erstattungsberechtigt sind. Dabei ist es unbeachtlich, ob von beiden Ehegatten positive Einkünfte erwirtschaftet werden, oder ob nur einer von beiden positive Einkünfte erzielt hat. Es wäre jedenfalls falsch, davon auszugehen, dass nur ein Ehegatte Steuern schuldet und deshalb auch nur dieser Teil alleine erstattungsberechtigt ist.


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