Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Schriftformerfordernis für eine Pensionszusage

Der Bundesfinanzhoft hat entschieden, dass eine Pensionszusage zwar schriftlich zugesagt werden muss, dass die Schriftform aber nicht für die Annahme notwendig ist.

Eine Pensionszusage muss schriftlich erteilt werden, wenn eine Pensionsrückstellung gebildet werden soll. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Schriftformgebot nur für die Zusage, nicht aber für die Annahme des Angebots gilt. Der Mitarbeiter kann sein Einverständnis mit der Pensionsregelung auch mündlich erklären.


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