Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen
Unterhaltszahlungen an den im EU-Ausland lebenden Exgatten können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es nicht gegen geltendes EU-Recht verstößt, wenn ein in Deutschland lebender Steuerpflichtiger seine Unterhaltsleistungen an seine in Österreich lebende Exfrau nicht als Sonderausgaben abziehen kann - während er dies könnte, wenn sie noch in Deutschland leben würde. Das Abzugsverbot ist weder eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit (Diskriminierungsverbot, Art. 12 EG) noch eine Einschränkung im Status als EU-Bürger (Freizügigkeit, Art. 18 EG).
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