Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Tageweise Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Arbeitnehmer können neben der Entfernungspauschale auch tagweise höhere Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel geltend machen.

Der Bundesfinanzhof lässt die höheren Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für einzelne Arbeitstage anstelle der Entfernungspauschale zum Werbungskostenabzug zu. Das heißt, Sie haben die Möglichkeit, die höheren Aufwendungen für die an einzelnen Tagen - beispielsweise aus Witterungsgründen - benutzten öffentlichen Verkehrsmitteln in voller Höhe als Werbungskosten abzuziehen, auch wenn Sie an den übrigen Arbeitstagen, an denen Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug unterwegs sind, die Entfernungspauschale geltend machen.


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