Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind grundsätzlich möglich, allerdings sind einige Dinge zu beachten.

Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind grundsätzlich möglich und regelmäßig auch ertragsteuerrechtlich anzuerkennen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Vertragsverhältnis zwischen Angehörigen geschlossen wird, die wirtschaftlich voneinander unabhängig sind. Zudem müssen Sie auf eine Besicherung verzichten.

Bei solchen Darlehensverträgen besteht allerdings stets der Vorbehalt, ob ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten vorliegt. Diesbezüglich sollten Sie besonders darauf achten, den Darlehensvertrag eindeutig von einer verschleierten Schenkung abzugrenzen.


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