Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Bei mehreren Fahrzeugen gilt die 1 %-Regelung gilt für jeden Pkw
Befinden sich mehrere Pkw im Betriebsvermögen, die auch für Privatfahrten genutzt werden, so muss die 1 %-Regelung für jeden Pkw einzeln angewendet werden.
Oft kommt es vor, dass ein Unternehmer mehrere Pkw in seinem Betriebsvermögen hat, die er auch teilweise für Privatfahrten nutzt. Führt er kein Fahrtenbuch, aus dem die private Nutzung eindeutig hervorgeht, wird das Finanzamt die 1 %-Regelung auf jeden Pkw anwenden, der zum Betriebsvermögen gehört. Die Privatnutzung wird so recht schnell zu einem ziemlich teuren Vergnügen. Es ist daher sehr zu empfehlen, zumindest für rein betrieblich genutzte Pkw ein Fahrtenbuch zu führen.

Das Finanzgericht München hat dem Finanzamt bei diesem Vorgehen im Fall eines Bauunternehmens zugestimmt, das vier Pkws besitzt. Obwohl die Gesellschafter schon für die beiden teuersten Pkws eine Versteuerung nach der 1 %-Regelung vornahmen und die beiden anderen ausgesprochene Baustellenfahrzeuge waren, durfte das Finanzamt für alle vier Pkw die 1 %-Regelung anwenden.
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