Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Abfindung auch bei gerichtlichem Vergleich steuerfrei

Auch eine Abfindung, die erst bei einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wird, ist für den Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Grenzen steuerfrei.

Die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses kann auch vor dem Arbeitsgericht durch einen Vergleich erfolgen. Im Rahmen eines solchen Vergleichs kann neben der Bestätigung der Kündigung auch eine Abfindungszahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vereinbart werden. Diese Abfindung ist dann innerhalb des gesetzlichen Rahmens steuerfrei. Eine Tarifermäßigung hinsichtlich des Betrags, der den steuerfreien Betrag übersteigt, wird allerdings nicht gewährt, wenn Sie für die Ursachen für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses selbst verantwortlich sind.


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