Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Kein Rabattfreibetrag mehr für Arbeitgeberdarlehen

Den Rabattfreibetrag für ein Arbeitgeberdarlehen können ab 2004 nur noch Mitarbeiter von Kreditinstituten in Anspruch nehmen.

Bisher konnten Arbeitnehmer für den Zinsvorteil bei einem Arbeitgeberdarlehen den Rabattfreibetrag nutzen. Seit dem 1. Januar 2004 können Mitarbeiter diesen Vorteil nur noch dann nutzen, wenn der Arbeitgeber "Darlehen gleicher Art und - mit Ausnahme des Zinssatzes - zu gleichen Konditionen (Laufzeit, Zinsfestlegung, Sicherung) überwiegend an betriebsfremde Dritte vergibt."

Effektiv sind das nur Mitarbeiter von Kreditinstituten. Alle anderen Arbeitnehmer müssen die Zinsvorteile als Sachbezüge versteuern und sie zählen zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung, soweit der Effektivzins für das betreffende Darlehen 5 % (bislang: 5,5 %) unterschreitet und die noch nicht getilgte Darlehenssumme 2.600 Euro am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums übersteigt.


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