Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Zuschläge auch bei möglichem Freizeitausgleich steuerfrei
Zuschläge für Arbeit an Wochenfeiertagen bleiben trotz der Möglichkeit der Abgeltung durch Freizeitausgleich steuerfrei.
Zeitzuschläge für Feiertagsarbeit sind ungeachtet der tarifvertraglichen Möglichkeit der Abgeltung durch Freizeitausgleich bis zur gesetzlichen Höchstgrenze steuerfrei. Voraussetzung ist, dass Ihnen mangels Antragstellung kein Freizeitausgleich zugestanden wird. Allerdings können die Zuschläge in diesem Fall nicht anteilig als Entschädigung für nicht erhaltenen Freizeitausgleich behandelt werden - alles auf einmal kann man eben nicht haben.
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