Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Anrechnung des Entlassungsgelds
Das Entlassungsgeld eines wehr- oder zivildienstleistenden Kindes wird den Einkünften und Bezügen des Kindes zugerechnet.
Das Entlassungsgeld, das bei Beendigung des Wehr- oder Zivildienstes Ihres Kindes ausgezahlt wird, gehört zu den sonstigen Bezügen des Kindes. Daher ist das Entlassungsgeld auch bei der kindergeldschädlichen Einkommensgrenze zu berücksichtigen. Für die Berechnung dieser Grenze ist das Entlassungsgeld dem Zeitraum zuzurechnen, zu dem es wirtschaftlich gehört.
Das Zuflussprinzip findet in diesem Fall keine Anwendung, denn allgemein wird davon ausgegangen, dass das Entlassungsgeld als Überbrückungshilfe für die Zeit nach der Beendigung der Dienstzeit gedacht ist. Aus diesem Grund ist es unabhängig vom Tag der Auszahlung dieser Zeit zuzurechnen.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

