Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Werbungskosten bei einem Promotionsstudium
Die Kosten eines Promotionsstudiums sollen nicht mehr nur bei einem Promotionsarbeitsverhältnis als Werbungskosten abziehbar sein.
Einmal mehr wurde von einem Finanzgericht entschieden, dass die Kosten eines Promotionsstudiums nach mehrjähriger Berufstätigkeit im Anschluss an ein berufsqualifizierendes Erststudium Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit darstellen. Voraussetzung ist, dass das Promotionsstudium mit dem Ziel einer anschließenden weiteren Erwerbstätigkeit aufgenommen wird.
Das Finanzgericht Berlin liegt damit auf einer Linie mit weiteren Finanzgerichten, während der Bundesfinanzhof bisher noch an seiner Auffassung, dass die Kosten eines Promotionsstudiums nur in Ausnahmefällen, nämlich den Fällen der Promotionsarbeitsverhältnisse, als Werbungskosten anerkannt werden, festhält. Die Finanzgerichte halten diese Auffassung aufgrund des gesellschaftlichen Wandels für überholt. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesfinanzhof reagiert, denn gegen das Urteil des Finanzgerichtes Berlin wurde Revision eingelegt.
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