Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Freigrenze für Sachbezüge

Die steuerfreie Freigrenze für Sachbezüge kann nicht für eine betriebliche Direktversicherung genutzt werden.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die 50 Euro-Freigrenze für Sachbezüge nicht für Zukunftssicherungsleistungen eingesetzt werden kann. Damit besteht auch keine Möglichkeit, für den Mitarbeiter monatlich 50 Euro steuerfrei in eine betriebliche Direktversicherung einzuzahlen. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass die Zahlung von Versicherungsbeiträgen bereits Barlohn ist.


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