Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Erlass von unrechtmäßig berechneter Umsatzsteuer
Zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist zu erlassen, wenn der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger rückgängig gemacht werden kann.
Wurde in einer Rechnung unberechtigt Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, ist diese Steuer wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen. Voraussetzung für diesen Erlass ist jedoch, dass der Vorsteuerabzug, den der Rechnungsempfänger in Anspruch genommen hat, rückgängig gemacht und der entsprechende Betrag tatsächlich an den Fiskus zurückgezahlt worden ist. Eine mögliche Erlassunwürdigkeit des Steuerpflichtigen ist nicht von Belang, da es nicht um einen Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen geht.
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