Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Berufliche Veranlassung eines Umzugs
Bei der eindeutig beruflichen Veranlassung eines Umzugs sind private Begleitumstände unerheblich.
Grundsätzlich können Sie Aufwendungen, die durch Ihren Beruf veranlasst sind, als Werbungskosten geltend machen. Zu den Werbungskosten können auch Umzugskosten gehören. Voraussetzung ist dann, dass Ihr Umzug so gut wie ausschließlich beruflich veranlasst war. Von einer beruflichen Veranlassung wird immer dann ausgegangen, wenn sich die tägliche Fahrtzeit zur Arbeit um mindestens eine Stunde verkürzt.
Sofern diese erforderliche Fahrzeitverkürzung vorliegt, bleiben private Begleitumstände außer Betracht. Es genügt, dass das objektive Kriterium erfüllt ist, da der einstündigen Fahrzeitverkürzung als Motivation für Sie mehr Gewicht beigemessen wird als anderen möglichen privaten Motiven.
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