Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Antragsfrist für zweite Phase der Überbrückungshilfe verlängert

Anträge für die zweite Phase der Überbrückungshilfe sind jetzt bis Ende Januar 2021 möglich.

Eigentlich wäre die Antragsfrist für die zweite Phase der Überbrückungshilfe am 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Wie bei der ersten Phase hat die Regierung aber mittlerweile die Antragsfrist um einen Monat verlängert. Damit können Anträge auf die Überbrückungshilfe für September bis Dezember bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden. Möglicherweise folgt aufgrund des Lockdowns ab 16. Dezember eine weitere Verlängerung. Die Antragstellung muss über den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer des Betriebs erfolgen.


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