Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Behandlung der Investitionszulage bei Überentnahmen
Bei der Prüfung, ob nicht abziehbare Schuldzinsen vorliegen, ist nicht der steuerliche, sondern der bilanzielle Gewinn entscheidend.
Bei der Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen aufgrund von Überentnahmen ist der bilanzielle Gewinn nicht um eine steuerfreie Investitionszulage zu kürzen, weil diese positiv auf die Kapitalentwicklung des Unternehmens wirkt. Mit diesem Urteil widerspricht der Bundesfinanzhof den Vorgaben der Finanzverwaltung und stellt fest, dass es einen Unterschied zwischen allgemeinem und steuerlichem Gewinn gibt. Daher sind nicht abziehbare Betriebsausgaben dem Gewinn bei der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nicht hinzuzurechnen.
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