Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Steuerfreiheit von Trinkgeldern
Trinkgelder wurden rückwirkend zum 1. Januar 2002 von der Einkommensteuer befreit.
Auch wenn zur Zeit viele Stellschrauben im Steuersystem angezogen statt gelockert werden, so sollte doch auf eine rühmliche Ausnahme hingewiesen werden. Durch ein im vergangenen August beschlossenes Gesetz werden Trinkgelder rückwirkend zum 1. Januar 2002 von der Einkommensteuer befreit, die bisherige Begrenzung auf 1.224 Euro ist entfallen.
Allerdings wurde - entgegen der früheren Regelung - an die Steuerfreiheit eine Reihe von Bedingungen geknüpft: Trinkgelder sind steuerfrei, wenn sie anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist.
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