Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Änderung bei ermäßigter Besteuerung nicht entnommener Gewinne

Eine Änderung des Wahlrechts über die ermäßigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne ist auch bei einer späteren Änderung der Gewinnfeststellung nicht mehr möglich, wenn der Steuerbescheid des Folgejahres bereits bestandskräftig geworden ist.

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können den nicht entnommenen Gewinn auf Antrag mit einem ermäßigten Steuersatz besteuern lassen. Dieser Antrag auf ermäßigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne kann auch wieder zurückgenommen werden, allerdings nur bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids für das Folgejahr. Das Finanzgericht Düsseldorf hat nun klargestellt, dass das Gesetz in Bezug auf diese Frist eindeutig ist und eine Änderung des Wahlrechts damit auch bei einer späteren Änderung der Gewinnfeststellung durch das Finanzamt nicht mehr möglich ist, wenn das Folgejahr bereits bestandskräftig veranlagt ist.


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