Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Notärztlicher Bereitschaftsdienst bei Veranstaltungen ist umsatzsteuerfrei
Ein ärztlicher Bereitschaftsdienst bei Sportveranstaltungen und Beratung zu Gesundheitsgefahren im Vorfeld sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen.
Leistungen eines Arztes im Rahmen eines Notdienstes, die dazu dienen, gesundheitliche Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen, um sofort geeignete Maßnahmen einleiten und damit einen größtmöglichen Erfolg einer späteren Behandlung sicherstellen zu können, sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen. Der Bundesfinanzhof hat mit dieser Entscheidung einem Arzt Recht gegeben, der bei Sportveranstaltungen sowohl im Vorfeld mögliche Gesundheitsgefährdungen analysierte als auch während der Veranstaltung die Teilnehmer betreute.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

