Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Forstwirtschaftliche Flächen als Betriebsvermögen

Wann und wie forstwirtschaftliche Flächen als Betriebsvermögen zählen, hat das Bundesfinanzministerium ausführlich erklärt.

Das Bundesfinanzministerium hat sich ausführlich mit der ertragsteuerlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen auseinandergesetzt. In seinem Schreiben geht das Ministerium u. a. darauf ein, wann forstwirtschaftliche Flächen Teil eines landwirtschaftlichen Betriebs sind oder als eigenständiger forstwirtschaftlicher Betrieb bestehen. Daneben erklärt das Schreiben, wie bei der Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht vorzugehen ist, die Voraussetzung dafür ist, dass der Forstbetrieb nicht als Liebhaberei gilt.


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